Silvester 2018 - Wichtige Hinweise aus Sicht der Feuerwehr

28.12.2017
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, zahlreiche Einsätze erwarten jährlich in der Silvesternacht die Feuerwehren im Landkreis Starnberg.   Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar.  Wir haben folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerkhäuser.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Denken Sie auch an die Haustiere Ihrer Nachbarn: für unsere Vierbeiner ist die Silvesternacht, insbesondere ab 0:00 Uhr die Hölle.

Sollte trotz aller Sicherheitsmaßnahmen etwas schief gehen: Feuerwehr/ Rettungsdienst 112, Polizei 110. 

P.S. Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Ab dem 01.01.2018 sind Rauchmelder in Privatwohnungen übrigens gesetzlich vorgeschrieben.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen - auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser - mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfalle auch sinnvoll sein.

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